Glossarbegriff
Ausübung Exercise
Wenn der Inhaber einer Option von seinem Recht Gebrauch macht, den Basiswert zum Basispreis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).
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Ausübung bezeichnet den Vorgang, bei dem der Inhaber einer Option sein vertragliches Recht wahrnimmt, den Basiswert zum Basispreis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Optionen amerikanischen Typs können jederzeit vor dem Verfall ausgeübt werden; Optionen europäischen Typs nur am Verfallstag selbst. Die Ausübung ist die Käuferseite des Vorgangs, dessen Gegenstück die Zuteilung (Assignment) ist, die der Verkäufer erlebt, wenn der Käufer ausübt. Siehe Assignment & Rolling 101.